Page 89 - Weiss, Jernej, ur./ed. 2021. Opereta med obema svetovnima vojnama ▪︎ Operetta between the Two World Wars. Koper/Ljubljana: Založba Univerze na Primorskem in Festival Ljubljana. Studia musicologica Labacensia, 5
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der kampf der komponisten der „heiteren musik“ um anerkennung ...

Jean Gilbert:
Eine Renaissance der Operette kann nur vom Libretto ausgehen.
[...] Die Operettenfiguren stecken noch tief im Klischee, aus dem sie
vorerst befreit werden müßten. Mein Rezept für ein modernes Lib­
retto lautet: Logik, Zeitsatire und Erotik.28
Ein später Erfolg dieser 1929 in einer Wiener Zeitung veröffentlichten
Meinungen könnte das 1937 durchgeführte „Preisausschreiben der Stadt
Wien zur Erlangung künstlerischer Operetten-Librettos“ gewesen sein, das
„zur Hebung des künstlerischen Niveaus der Operette“ beitragen sollte und
drei Preise „in der Höhe von S[chilling] 500.-, S 300.– und S 200.–“ vergab.29

Musik für Film und Radio
Neben der Frage der Schutzfrist gab es aber weitere Probleme, die in ei-
nem besonderen Maß die Komponisten von „Unterhaltungsmusik“ be-
trafen. Zunächst ging es um die „Besteuerung der radiotelegraphischen
Übermittlung von Aufführungen“, und bald danach um die Erfassung von
Filmmusik. Am 4. und 5. März 1926 verabschiedeten die Delegierten30 der
„Internationalen Konferenz für musikalisches Aufführungsrecht“ in Lo-
carno (Schweiz) eine Resolution, in der „die Regierungen derjenigen euro-
päischen Staaten“, in denen diese Besteuerung

noch nicht erfolgt oder noch nicht nach einheitlichen Grundsät­
zen geregelt ist, gebeten werden, der Frage so rasch als möglich ihre
Aufmerksamkeit zu schenken und zu prüfen, in welcher Weise die
Besitzer von Empfangsapparaten zur Entrichtung einer Taxe ver­
pflichtet werden können, [...] aus denen die Aufführungsrechtsge­
bühren an die Autorengesellschaften zu entrichten wären.31
Da das Feld „Musik für Film und Radio“ zwar nicht das Thema die-
ser Konferenz darstellt, aber ebenfalls vor allem die Komponisten der „hei-
teren Muse“ betraf, soll seine weitere Entwicklung in der Folge kurz darge-
stellt werden. Während der „Urheberschutz im Rundfunk“ rasch in dem
Sinne geklärt wurde, daß „während der Schutzfrist alle Funkdarbietungen

28 Neues Wiener Journal 37, Nr. 12.969 (29. Dezember 1929), 14.
29 ÖAZ IX/1, Juni 1937, 21.
30 Vertreten waren Österreich, Deutschland, Frankreich, England, Holland, Italien,

Ungarn, die Tschechoslowakei und die Schweiz.
31 MGAKM, Nr. 3, April 1926, 9f.

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