Page 86 - Weiss, Jernej, ur./ed. 2021. Opereta med obema svetovnima vojnama ▪︎ Operetta between the Two World Wars. Koper/Ljubljana: Založba Univerze na Primorskem in Festival Ljubljana. Studia musicologica Labacensia, 5
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opereta med obema svetovnima vojnama
am heutigen Silvesterabend ist die letz te tantiemenpf lichtige
Auf f ühr ung einer Strauß=Operette.22
Allerdings hatten sich mittlerweile „die österreichische und die deut
sche Regierung dazu entschlossen, einen einheitlichen Entwurf [zum Urhe-
berrechtsgesetz] für Österreich und Deutschland auszuarbeiten“23. Da in
diesem dann „die Frage, ob die Dauer der Schutzfrist künftighin 50 oder 30
Jahre sein soll“, unbeantwortet blieb, ging die Anstrengung der österreichi-
schen Komponisten in der A. K. M. wieder dahin,
unabhängig von der Stellungnahme Deutschlands eine selbständige
Regelung in Österreich raschestens durchzusetzen, weil wir Gefahr
laufen, das Schaffen Hugo Wolf ’s, für dessen Werke die Schutzfrist
mit Ende dieses Jahres abläuft, zu verlieren. Überflüssig, zu beto
nen, daß im Falle der Nichtverlängerung der Schutzfrist der öster
reichischen Volkswirtschaft, die schon den Ausfall großer Summen
durch das Freiwerden von Johann Strauß und Karl Millöcker zu
beklagen hat, weitere bedeutende Beträge für immer verloren ge
hen würden.24
Auch international (z. B. beim von 29. Mai bis 3. Juni in Kopenhagen
tagenden Kongreß der „Confédération Internationale des Sociétés d’Au-
teurs et Compositeurs“) wurde die Forderung nach einer einheitlichen
„Minimalschutzfrist von 50 Jahren“25 laut, und in Österreich konnte man –
z. B. in Der Wiener Tag – kämpferische Beiträge mit dem Titel „Die Auto-
renschutzfrist muß verlängert werden“ lesen:
Im großen Sitzungssaal des Verwaltungsgerichtshofes fand gestern
eine von der Öste r reichi schen Völk e rbundliga einberufene
Konferenz statt [...]. Der Präsident der Völkerbundliga, Botschaf
ter Dumba , [...] setzte nach Begrüßung der verschiedenen Körper
schaften auseinander, daß es sowohl im künstlerischen, als auch im
volkswirtschaftlichen Interesse gelegen sei, das Urheberrechtsgesetz
Österreichs an das anderer Kulturstaaten anzugleichen.
22 Kleine Volks-Zeitung 77, Nr. 359 [27548] (31. Dezember 1931), 5 (Sperrungen origi-
nal).
23 ÖAZ IV/2, Juli 1932, 7.
24 ÖAZ V/2, Mai 1933, 7.
25 ÖAZ V/3, August 1933, 2.
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am heutigen Silvesterabend ist die letz te tantiemenpf lichtige
Auf f ühr ung einer Strauß=Operette.22
Allerdings hatten sich mittlerweile „die österreichische und die deut
sche Regierung dazu entschlossen, einen einheitlichen Entwurf [zum Urhe-
berrechtsgesetz] für Österreich und Deutschland auszuarbeiten“23. Da in
diesem dann „die Frage, ob die Dauer der Schutzfrist künftighin 50 oder 30
Jahre sein soll“, unbeantwortet blieb, ging die Anstrengung der österreichi-
schen Komponisten in der A. K. M. wieder dahin,
unabhängig von der Stellungnahme Deutschlands eine selbständige
Regelung in Österreich raschestens durchzusetzen, weil wir Gefahr
laufen, das Schaffen Hugo Wolf ’s, für dessen Werke die Schutzfrist
mit Ende dieses Jahres abläuft, zu verlieren. Überflüssig, zu beto
nen, daß im Falle der Nichtverlängerung der Schutzfrist der öster
reichischen Volkswirtschaft, die schon den Ausfall großer Summen
durch das Freiwerden von Johann Strauß und Karl Millöcker zu
beklagen hat, weitere bedeutende Beträge für immer verloren ge
hen würden.24
Auch international (z. B. beim von 29. Mai bis 3. Juni in Kopenhagen
tagenden Kongreß der „Confédération Internationale des Sociétés d’Au-
teurs et Compositeurs“) wurde die Forderung nach einer einheitlichen
„Minimalschutzfrist von 50 Jahren“25 laut, und in Österreich konnte man –
z. B. in Der Wiener Tag – kämpferische Beiträge mit dem Titel „Die Auto-
renschutzfrist muß verlängert werden“ lesen:
Im großen Sitzungssaal des Verwaltungsgerichtshofes fand gestern
eine von der Öste r reichi schen Völk e rbundliga einberufene
Konferenz statt [...]. Der Präsident der Völkerbundliga, Botschaf
ter Dumba , [...] setzte nach Begrüßung der verschiedenen Körper
schaften auseinander, daß es sowohl im künstlerischen, als auch im
volkswirtschaftlichen Interesse gelegen sei, das Urheberrechtsgesetz
Österreichs an das anderer Kulturstaaten anzugleichen.
22 Kleine Volks-Zeitung 77, Nr. 359 [27548] (31. Dezember 1931), 5 (Sperrungen origi-
nal).
23 ÖAZ IV/2, Juli 1932, 7.
24 ÖAZ V/2, Mai 1933, 7.
25 ÖAZ V/3, August 1933, 2.
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