Page 253 - Vinkler, Jonatan, in Jernej Weiss. ur. 2014. Musica et Artes: ob osemdesetletnici Primoža Kureta. Koper: Založba Univerze na Primorskem.
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adler, hanak und das projekt eines mahler-denkmals
rausgreifen einzelner Personen ist unzulässig, zumal, solange ein Zweckver-
mögen vorhanden ist, dieses haftet; eine Klage gegen Einzelpersonen hätte
erst dann einen Sinn, wenn dieses nicht mehr vorhanden wäre. Zur Klage sel-
bst stellt er fest, dass er einstweilen noch nicht alle Informationen in Händen
habe – erst wenn diese Zeugenaussagen vollzählich vorliegen, könne er sich
ein Urteil bilden; durch die Korrespondenz, die er studiert habe, sowie durch
die vorliegenden Sitzungsprotokolle scheine ihm aber als erwiesen, dass kein
unbedingter Auftrag erteilt worden sei, da zu einer Auftragserteilung Vorbe-
halte gemacht wurden (Platz der Ausführung); er verweist auf die Hinder-
nisse, die dem Denkmal wegen der verschiedenen Aufstellungsorte begegne-
ten, und die Schwierigkeiten, die durch das Modell Wotrubas dem Komitée
erwuchsen und ersucht um Stellungnahme!

Hollnsteiner ersucht, auch den Fall Popp wegen der erfolgten Termin-
setzung (Beantwortung bis Ende November) in Behandlung zu ziehen. Er
stellt zunächst fest, dass an Behrens – und Popp als dessen Adlatus – nur ein
Auftrag erteilt wurde; dieser Auftrag war eng umgrenzt, berechnet auf den
Aufstellungsplatz Schwarzenbergplatz, bei Einhaltung der Bedingungen des
Fürsten Schwarzenberg. Dieser Auftrag ist mit dem Fall des Platzes erloschen.
Es ist nun die Frage, wie weit man ihn für tatsächlich durchgeführte Arbei-
ten schadlos zu halten hat; nach Popps Rechnung habe dieser acht Entwür-
fe gemacht, freilich mit Ausnahme des erstgenannten keinen einzigen über
Auftrag des Komitées. Es sei wohl auch (am 11.12.34) ein Auftrag am Moll er-
gangen, aber nur zu unverbindlichen Verhandlungen. Auf Grund dieser un-
verbindlichen Verhandlungen23 entstand dann der andere Entwurf Popp-
-Wotruba; für das Komitee von Interesse ist hier wieder nur der erste Plan
„Sandgasse“, der in zwei Sitzungen angenommen wurde. Laut Protokoll vom
4.4.1935 war aber dieser Auftrag ebensowenig endgiltig, weder an Popp noch
an Wotruba.

Wotrubas unverbindlicher Entwurf wurde vom Komitée an die Geme-
inde Wien weitergeleitet, mit der Anfrage, ob eine Genehmigung zur Aufs-
tellung erteilt werden würde. Der Bürgermeister lehnte diesen Entwurf so-
fort strikte ab. Somit fiel dieser einzige beauftragte Entwurf Wotrubas. Von
diesem Zeitpunkt an gibt es keinerlei offizielle Verhandlungen mehr mit
Wotruba. Aus eigenem bekleidet [!] er die Figuren und es gelingt ihm, sie auf
dem Wege über das Komitéemitglied, den früheren Obersenatsrat, dzt. Bun-
desminister Neumayer, dem Bürgermeister vorzulegen – das Komitée hat di-
esen Entwurf überhaupt nicht genehmigt. Der Bürgermeister überweist die-

23 Zweimal gestrichen: Vereinbarungen, ersetzt durch „Verhandlungen“.

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