Page 250 - Vinkler, Jonatan, in Jernej Weiss. ur. 2014. Musica et Artes: ob osemdesetletnici Primoža Kureta. Koper: Založba Univerze na Primorskem.
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musica et artes
nicht über die Höhe der Mauer hinausgehen, involviert also keine Störung
des Louftraums [!] im Schwarzenbergischen Privatbesitz.
Brief des Fürsten Schwarzenberg an Altbundespräsident Hainisch,
12.1.1929.
Ich beehre mich Ihnen mitzuteilen, dass ich gegen die Errichtung ei-
nes Denkmals in der Mitte der Wand, welche die Gartenanlage um den
Hochstrahlbrunnen vom Palais trennt, unter der Voraussetzung keine
Einwendung erhebe, dass das in Rede stehende Monument die Höhe der Ma-
uer nicht überragt.
Vollmacht:
Hiemit bevollmächtigen wir die Architekten Professor Dr. Peter Be-
hrens und Professor Alexander Popp für das Mahler-Denkmal-Komitee auf
Grund der vorliegenden Pläne und auf Grund der vorgelegten Voranschläge
alle geschäftlichen Abschlüsse für die Ausführung des Denkmals durchzu-
führen, die zur Erstellung des Denkmals notwendig sind und alle Angaben
den Behörden gegenüber zu veranlassen. Die Summe, innerhalb welcher sich
die Abschlüsse bewegen dürfen, beträgt S 40.000,- (vierzigtausend Schil-
ling). Die Zahlungsanweisung selbst erfolgt durch den mit der Verwaltung
des Vermögens des Komitees betrauten Herrn. Nach Abschluss der Arbeiten
oder über Wunsch des Vorstandes kann jederzeit in die Kostenaufstellung
Einsicht genommen werden.
Wien am 10. Oktober 1930.
Prof. Dr. Guido Adler, m. p.
als Obmann des Gustav Mahler-Denkmal-Komitees.
Protokoll der Exekutivkomiteesitzung vom 15.12.1930.
Architekt Popp berichtet über die Schwierigkeiten, die sich mit dem
Fürsten Schwarzenberg ergaben haben. Bekanntlich hat der Fürst die Erlau-
bnis zur Errichtung des Denkmals widerrufen, weil das Denkmal die Aussi-
cht aus seinem Palais hindert.
Protokoll der Exekutivkomiteesitzung vom 13.1.1931.
Hofrat Adler fragt den Architekten Popp, ob es nicht doch möglich
wäre, das Denkmal über die Schwarzenberg-Rampe nicht hinausragen zu ma-
chen. Architekt Popp erklärt, der Entwurf sei vom Bundesdenkmalamt ge-
nehmigt: genehmigt sei auch, dass der Kopf 70 cm über die Mauer hinausra-
gen dürfe, wogegen sich bekanntlich der Protest des Fürsten Schwarzenberg
richtet.
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nicht über die Höhe der Mauer hinausgehen, involviert also keine Störung
des Louftraums [!] im Schwarzenbergischen Privatbesitz.
Brief des Fürsten Schwarzenberg an Altbundespräsident Hainisch,
12.1.1929.
Ich beehre mich Ihnen mitzuteilen, dass ich gegen die Errichtung ei-
nes Denkmals in der Mitte der Wand, welche die Gartenanlage um den
Hochstrahlbrunnen vom Palais trennt, unter der Voraussetzung keine
Einwendung erhebe, dass das in Rede stehende Monument die Höhe der Ma-
uer nicht überragt.
Vollmacht:
Hiemit bevollmächtigen wir die Architekten Professor Dr. Peter Be-
hrens und Professor Alexander Popp für das Mahler-Denkmal-Komitee auf
Grund der vorliegenden Pläne und auf Grund der vorgelegten Voranschläge
alle geschäftlichen Abschlüsse für die Ausführung des Denkmals durchzu-
führen, die zur Erstellung des Denkmals notwendig sind und alle Angaben
den Behörden gegenüber zu veranlassen. Die Summe, innerhalb welcher sich
die Abschlüsse bewegen dürfen, beträgt S 40.000,- (vierzigtausend Schil-
ling). Die Zahlungsanweisung selbst erfolgt durch den mit der Verwaltung
des Vermögens des Komitees betrauten Herrn. Nach Abschluss der Arbeiten
oder über Wunsch des Vorstandes kann jederzeit in die Kostenaufstellung
Einsicht genommen werden.
Wien am 10. Oktober 1930.
Prof. Dr. Guido Adler, m. p.
als Obmann des Gustav Mahler-Denkmal-Komitees.
Protokoll der Exekutivkomiteesitzung vom 15.12.1930.
Architekt Popp berichtet über die Schwierigkeiten, die sich mit dem
Fürsten Schwarzenberg ergaben haben. Bekanntlich hat der Fürst die Erlau-
bnis zur Errichtung des Denkmals widerrufen, weil das Denkmal die Aussi-
cht aus seinem Palais hindert.
Protokoll der Exekutivkomiteesitzung vom 13.1.1931.
Hofrat Adler fragt den Architekten Popp, ob es nicht doch möglich
wäre, das Denkmal über die Schwarzenberg-Rampe nicht hinausragen zu ma-
chen. Architekt Popp erklärt, der Entwurf sei vom Bundesdenkmalamt ge-
nehmigt: genehmigt sei auch, dass der Kopf 70 cm über die Mauer hinausra-
gen dürfe, wogegen sich bekanntlich der Protest des Fürsten Schwarzenberg
richtet.
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