Page 30 - Weiss, Jernej, ur. 2020. Konservatoriji: profesionalizacija in specializacija glasbenega dela ▪︎ The conservatories: professionalisation and specialisation of musical activity. Koper/Ljubljana: Založba Univerze na Primorskem in Festival Ljubljana. Studia musicologica Labacensia, 4
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konservator iji: profesionalizacija in specializacija glasbenega dela
Tenöre und 3 Bässe] und 6 weibliche Zöglinge“ aufnehmen sollte (und dann
erst nach 6 Jahren die nächsten „Zöglinge“, da „nur ein einziger Gesangsleh-
rer angestellt ist“). Die männlichen sollten die Mutation hinter sich haben,
aber nicht älter als 20 sein, die weiblichen zwischen 12 und 18 Jahre. Und
weiters hatten sie folgende Eigenschaften zu besitzen:
gesund, von wohlgestaltetem Körperbau, mit vorzüglich guter
Stimme und entschiedenem Talente zur Musik begabt – auch mit
einigen Vorkenntnissen in der Musik ausgerüstet.23
Zunächst richtete man aber in Ermangelung eines geeigneten Lehrers für
männliche Sänger nur (im April 1817) die Klasse für (8) „Gesangschülerin-
nen“ ein, ein Jahr später folgte schließlich die Klasse für (7) Schüler. 1821
und 1823 wurden dann jeweils 9 „Gesangschüler u. –schülerinnen“ aufge-
nommen. (1823 absolvierten lediglich ein Schüler und zwei Schülerinnen,
1827 und 1829 je zwei Schülerinnen; siehe die Abbildung.)
Den Anstoß für diese „Bildungsschulen“ gaben Ausnahmegenehmi-
gungen, mit denen man im Wintersemester 1812/13 zwei Mädchen den Be-
such ermöglicht hatte: eine 11jährige Tochter des „Singemeisters“ durfte die
„Singübungen“ besuchen – das Haus allerdings nur in Gegenwart des Va-
ters betreten,
um jeder Leichtfertigkeit und Neckerei der Knaben gegen Mäd-
chen, wenn sie beisammen sind, demnach auch jeder daraus ent-
springenden Unordnung vorzubeugen.
Und dasselbe galt für die 15jährige Schwester eines Fagott-Schülers, die das
Waldhorn erlernen wollte, „für welches sie eine unbezwingliche Neigung
hat“.24
Ein wichtiger Blick sei noch auf das Ausmaß der „literarischen“ Gegen-
stände gerichtet, wie es am 18. Februar 1818 beschlossen wurde: Die „Deut-
sche Sprache“ wurde 4 Jahre wöchentlich 2 Stunden gelehrt, die Italienische
Sprache 3 Jahre je 1 Stunde, Arithmetik 4 Jahre 1 Wochenstunde, Geschich-
te und Geographie 2 Jahre 1 Stunde, Prosodie und Metrik: 2 Jahre 1 Stun-
de, Ästhetik und Deklamation 1 Jahr 1 Stunde. Besonderer Wert wurde auf
eine „hinlängliche Kenntnis des H o c h d e u t s c h e n “ gelegt, und zwar „so-
wohl in Rücksicht auf Aussprache, als auch auf Regeln der Rechtschreibung,
der Grammatik und des Stiles“, um „Provinzialismen, [...] sinnentstellende
23 Ibid., 35f.
24 Ibid., 36.
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Tenöre und 3 Bässe] und 6 weibliche Zöglinge“ aufnehmen sollte (und dann
erst nach 6 Jahren die nächsten „Zöglinge“, da „nur ein einziger Gesangsleh-
rer angestellt ist“). Die männlichen sollten die Mutation hinter sich haben,
aber nicht älter als 20 sein, die weiblichen zwischen 12 und 18 Jahre. Und
weiters hatten sie folgende Eigenschaften zu besitzen:
gesund, von wohlgestaltetem Körperbau, mit vorzüglich guter
Stimme und entschiedenem Talente zur Musik begabt – auch mit
einigen Vorkenntnissen in der Musik ausgerüstet.23
Zunächst richtete man aber in Ermangelung eines geeigneten Lehrers für
männliche Sänger nur (im April 1817) die Klasse für (8) „Gesangschülerin-
nen“ ein, ein Jahr später folgte schließlich die Klasse für (7) Schüler. 1821
und 1823 wurden dann jeweils 9 „Gesangschüler u. –schülerinnen“ aufge-
nommen. (1823 absolvierten lediglich ein Schüler und zwei Schülerinnen,
1827 und 1829 je zwei Schülerinnen; siehe die Abbildung.)
Den Anstoß für diese „Bildungsschulen“ gaben Ausnahmegenehmi-
gungen, mit denen man im Wintersemester 1812/13 zwei Mädchen den Be-
such ermöglicht hatte: eine 11jährige Tochter des „Singemeisters“ durfte die
„Singübungen“ besuchen – das Haus allerdings nur in Gegenwart des Va-
ters betreten,
um jeder Leichtfertigkeit und Neckerei der Knaben gegen Mäd-
chen, wenn sie beisammen sind, demnach auch jeder daraus ent-
springenden Unordnung vorzubeugen.
Und dasselbe galt für die 15jährige Schwester eines Fagott-Schülers, die das
Waldhorn erlernen wollte, „für welches sie eine unbezwingliche Neigung
hat“.24
Ein wichtiger Blick sei noch auf das Ausmaß der „literarischen“ Gegen-
stände gerichtet, wie es am 18. Februar 1818 beschlossen wurde: Die „Deut-
sche Sprache“ wurde 4 Jahre wöchentlich 2 Stunden gelehrt, die Italienische
Sprache 3 Jahre je 1 Stunde, Arithmetik 4 Jahre 1 Wochenstunde, Geschich-
te und Geographie 2 Jahre 1 Stunde, Prosodie und Metrik: 2 Jahre 1 Stun-
de, Ästhetik und Deklamation 1 Jahr 1 Stunde. Besonderer Wert wurde auf
eine „hinlängliche Kenntnis des H o c h d e u t s c h e n “ gelegt, und zwar „so-
wohl in Rücksicht auf Aussprache, als auch auf Regeln der Rechtschreibung,
der Grammatik und des Stiles“, um „Provinzialismen, [...] sinnentstellende
23 Ibid., 35f.
24 Ibid., 36.
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